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FES - Punktabbau

Die neue Reform der Flensburger Verkehrssünderkartei sieht seit dem 01.05.2014 vor, Delikte nicht mehr mit 1 bis 7 Punkten, sondern je nach Schwere mit 1, 2 oder 3 Punkten zu bewerten.

​Die neue Regelung sieht einen Führerscheinentzug bereits mit 8 Punkten vor – früher waren es 18 Punkte.

​Es werden zukünftig nur noch Verkehrsverstöße geahndet, die eine besondere Gefährdung der  Verkehrssicherheit beinhalten.

PUNKTABBAU?

​Wer kann 1 Punkt abbauen?

  • Kraftfahrer die 1-5 Punkte haben, können bei einem freiwilligen Besuch 1 Punkt abbauen  (Stufe Ermahnung)

  • Kraftfahrer, die 2 Punkte haben und die sich als Begleitperson beim BF17 eintragen lassen wollen

 

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UMFANG

Inhalt des FES-Seminars sind zwei aufeinander abgestimmte Teilmaßnahmen:

 

  • Verkehrspädagogische Teilnahme (je 2 x 90 Minuten Fahrschule)

  • Verkehrspsychologische Teilnahme (je 2 x 75 Minuten Verkehrspsychologe)

Ziele des Seminars (Fahrschule)

  • Kenntnisse zum Risikoverhalten

  • Verbesserung der Gefahrenkognition

  • Anregung zur Selbstreflexion von Verhaltensalternativen

KOSTEN
Die Kosten der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme in unserer Fahrschule betragen: nur 449,00 €

  • Die Teilnahme an einem FES-Seminar mit Punktabbau kann nur 1 x alle 5 Jahren erfolgen!

  • FES – Fahreignungsseminar (bei uns jederzeit buchbar)

  • Die Termine werden bei der Anmeldung immer individuell vereinbart.

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