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FES - Punktabbau
Die neue Reform der Flensburger Verkehrssünderkartei sieht seit dem 01.05.2014 vor, Delikte nicht mehr mit 1 bis 7 Punkten, sondern je nach Schwere mit 1, 2 oder 3 Punkten zu bewerten.
​Die neue Regelung sieht einen Führerscheinentzug bereits mit 8 Punkten vor – früher waren es 18 Punkte.
​Es werden zukünftig nur noch Verkehrsverstöße geahndet, die eine besondere Gefährdung der Verkehrssicherheit beinhalten.

PUNKTABBAU?
​Wer kann 1 Punkt abbauen?
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Kraftfahrer die 1-5 Punkte haben, können bei einem freiwilligen Besuch 1 Punkt abbauen (Stufe Ermahnung)
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Kraftfahrer, die 2 Punkte haben und die sich als Begleitperson beim BF17 eintragen lassen wollen
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UMFANG
Inhalt des FES-Seminars sind zwei aufeinander abgestimmte Teilmaßnahmen:
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Verkehrspädagogische Teilnahme (je 2 x 90 Minuten Fahrschule)
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Verkehrspsychologische Teilnahme (je 2 x 75 Minuten Verkehrspsychologe)
Ziele des Seminars (Fahrschule)
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Kenntnisse zum Risikoverhalten
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Verbesserung der Gefahrenkognition
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Anregung zur Selbstreflexion von Verhaltensalternativen
KOSTEN
Die Kosten der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme in unserer Fahrschule betragen: nur 449,00 €
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Die Teilnahme an einem FES-Seminar mit Punktabbau kann nur 1 x alle 5 Jahren erfolgen!
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FES – Fahreignungsseminar (bei uns jederzeit buchbar)
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Die Termine werden bei der Anmeldung immer individuell vereinbart.
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